Elternbeitrag: Kitas Möckmühl

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Benutzungsentgelt (Kindergartenbeiträge / Krippenbeiträge)

Für den Besuch der Einrichtung wird ein Beitrag erhoben, gegebenenfalls zusätzlich ein Essensgeld. Der Beitrag ist in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Er ist jeweils im Voraus bis zum 5. des Monats zu zahlen. Der Beitrag für unter 3-jährige Kinder wird auf die Krippenbeiträge festgesetzt. Eine Ganztagesbetreuung für unter 3-jährige Kinder wird bei Bedarf angeboten. Ab einem Alter von 3 Jahren werden anstatt die Krippen-Beiträge die Kindergartenbeiträge festgesetzt.

Kindergarten

Bei 6-Stundengruppen (VÖ): 2020/2021

  • für Familie mit 1 Kind 153,00 €
  • für Familien mit 2 Kindern 118,00 €
  • für Familien mit 3 Kindern 78,00 €
  • für Familien mit 4 und mehr Kindern 26,00 €

jeweils unter 18 Jahren

Ganztagsbetreuung (GT) - Kiga Schwärzweg (10 Stunden) - aktuell leider nicht zu buchen

  • für Familien mit 1 Kind 
  • für Familien mit 2 Kindern 
  • für Familien mit 3 Kindern 
  • für Familien mit 4 und mehr Kindern 

jeweils unter 18 Jahren

Zusätzliche Kindergarten-Betreuung

  • ½ Stunde täglich 15,00 € zusätzlich zum jeweiligen Beitrag
  • 1 Stunde täglich 25,00 € zusätzlich zum jeweiligen Beitrag

Krippen

6-Stundengruppen (VÖ) 2020/2021

  • für Familie mit 1 Kind 362,00 €
  • für Familien mit 2 Kindern 269,00 €
  • für Familien mit 3 Kindern 182,00 €
  • für Familien mit 4 und mehr Kindern 72,00 €

jeweils unter 18 Jahren

Zusätzliche Krippen-Betreuung

  • ½ Stunde täglich 30,00 € zusätzlich zum jeweiligen Beitrag
  • 1 Stunde täglich 55,00 € zusätzlich zum jeweiligen Beitrag

Spielgruppe: 100,00 €

Beachten Sie bitte außerdem:

Bei der Berechnung des Elternbeitrages werden nur Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben berücksichtigt.

Bei Abmeldung eines Kindes ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Monats zu entrichten, in dem das Kind abgemeldet wurde.

  1. Der Elternbeitrag ist auch für die Ferien der Einrichtung und für Zeiten, in denen die Einrichtung aus besonderem Anlass geschlossen ist zu entrichten.
  2. Nach Vorlage einer Bestätigung der Arbeitszeiten durch den Arbeitgeber können die gebuchten wöchentlichen Betreuungszeiten in der VÖ-Betreuung auf die einzelnen Wochentage ungleich verteilt werden. Die Betreuungszeiten müssen spätestens um 9 Uhr beginnen und frühestens um 13 Uhr enden und dürfen 7 Stunden täglich nicht überschreiten. Zudem müssten diese Zeiten schriftlich für das Kindergartenjahr festgesetzt werden und können bei Verstößen seitens der Einrichtung zum nächsten Monatsende gekündigt werden.